Popularbeschwerde / Crowdfunding
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Liebe Follower in den sozialen Medien
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe Freunde
Meine Popularbeschwerde gegen die SRG im Zusammenhang mit der lamentablen, manipulativen und bewusst falschen Berichterstattung über die Universitätsproteste in den Vereinigten Staaten und in der Schweiz in den SRG-Medien wurde am 20. Juni 2024 eingereicht. Die Beschwerde stiess auf ein breites Interesse. Insgesamt wurde sie von 375 Personen mitunterzeichnet, womit das gesetzliche Minimum von 20 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern bei weitem übertroffen wurde. Auch nach Ablauf der Frist bekam ich bis vor einer Woche zahlreiche Unterschriftenbögen mit Dutzenden von Unterschriften, die ich leider nicht mehr berücksichtigen kann.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen, welche die Beschwerde mitunterzeichnet haben und / oder einen finanziellen Beitrag für meine Arbeit geleistet haben, vom ganzen Herzen danken. Ich bin im wahrsten Sinne des Wortes überwältigt und diese breit abstützte Solidarität gibt mir Hoffnung. Ganz besonders stolz bin ich darauf, dass auch viele Jüdinnen und Juden sich bei mir gemeldet haben und sich für meinen Einsatz bedankten. Die Juden in Israel und in der Diaspora können sicher sein: Ich werde immer für sie einstehen!
Ob die Beschwerde von der unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) gutgeheissen wird oder nicht, ist vor allem auch eine Rechtsfrage. Was die UBI tun kann, ist die Feststellung, ob die SRG-Medien bei ihrem Vorgehen bestimmte Rechtsgrundsätze und damit das Programmrecht verletzt haben. Ungeachtet dessen und unabhängig vom Verfahrensausgang ist die Kritik, die in der Beschwerdeschrift vorzufinden ist, durchaus angebracht und ist auch losgelöst von den zu beurteilenden Rechtsfragen substantiiert und echt. Ich denke zudem, dass mein Protest gegen die SRG auch losgelöst von den Rechtsfragen, die sich daraus ergeben, von der Allgemeinheit zur Kenntnis genommen werden sollte. Mein Ziel ist es daher, dass der Text der Popularbeschwerde auch von Nichtjuristen gelesen wird und über deren Inhalt eine gesellschaftliche Debatte stattfinden sollte.
Wie bereits angekündigt, hatte ich nur schon deshalb vor, den Text meiner Beschwerde zu publizieren. Der Text der Beschwerdeschrift kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Sie sollte auch für Nichtjuristen lesbar sein und enthält Informationen, die man in den SRG-Medien nirgends finden kann, weil diese nicht in deren Narrativ passt.
Die SRG hat am 27. August 2024 ihre Beschwerdeantwort eingereicht, die man hier herunterladen kann. Meine Replik zur Beschwerdeantwort wurde am 30. September 2024 eingereicht, die hier abrufbar ist.
Ich habe an meinen beiden Rechtsschriften Tag und Nacht gearbeitet und praktisch meine ganze Energie dafür investiert. Daher bin ich weiterhin für allfällige Spenden gleichgültig in welcher Höhe sehr dankbar.
Zahlungen können über das unten aufgeführte Bankkonto, über Twint oder PayPal erfolgen. Ich ziehe aufgrund der Gebühren von PayPal Überweisungen oder Twint-Zahlungen vor.
Auch wenn Sie finanziell nichts beitragen möchten, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir weiterhelfen, dass der Text meiner Beschwerdeschrift und meiner Replik weiterverbreitet wird oder wenn Sie diese beiden Dokumente bloss nur lesen und auf die von mir angesprochenen Probleme sensibilisiert werden.
Vergesst nicht:
«Erst die schweigende Mehrheit ermöglicht das schreiende Unrecht.» sagte mal Gregor Stefan Heuwangl.
Ich werde nicht schweigen und bitte euch, ebenfalls laut zu sein.
Ich bedanke mich für die Unterstützung.
RA lic.iur. Emrah Erken, LL.M.
Spenden an
Bankverbindung
Advokatur Erken, Ausstellungsstrasse 41, Postfach, CH-8031 Zürich
Bank: UBS AG
Konto: CH02 0023 0230 8505 1102 A
Online Zahlung via Payrexx (TWINT)
PayPal
» bezahlen über PayPal / eerken@erkenlaw.ch