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Popularbeschwerde UNRWA

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Liebe Followerinnen und Follower in den sozialen Medien
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Liebe Freunde

Nachdem ich bereits zweimal gegen die manipulative Berichterstattung der Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) Popularbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) eingereicht und beide Male gewonnen habe, werde ich dies ein drittes Mal tun.

Gegenstand meiner neuen Popularbeschwerde ist die lückenhafte, parteiische und manipulative Berichterstattung der SRG-Medien im Zusammenhang mit der United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (UNRWA), und dies in einem Zeitraum vom 27. November 2024 bis 27. Februar 2025. Dabei werde ich die Verletzung des sog. Vielfaltsgebots im Sinne von Art. 4 Abs. 4 RTVG geltend machen.

Mit der Popularbeschwerde verfolge ich nicht nur das Ziel, dass durch die UBI eine Programmverletzung festgestellt wird. Vielmehr soll die Bevölkerung über die UNRWA und ihre Machenschaften möglichst umfassend aufgeklärt werden. Diese Aufgabe würde grundsätzlich der SRG obliegen. Aus politischen Motiven kommt sie dieser Pflicht allerdings nicht nach. Daher werde ich sämtliche Rechtsschriften des Verfahrens und das UBI-Urteil hier publizieren. Bereits am 12. März 2025 habe ich einen Artikel publiziert, warum die UNRWA aufgelöst werden sollte, der hier abgerufen werden kann.

An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass meine Aufklärungsarbeit für mich wichtiger ist als ein allfälliger Verfahrenserfolg vor der UBI. Daher möchte ich alle bitten, Freunde, Kollegen und Familienmitglieder über den Inhalt meiner Beschwerde in Kenntnis zu setzen und auf die vorliegende Seite aufmerksam zu machen.

Die Frist für die Einreichung der Popularbeschwerde läuft am 5. Mai 2025 ab. Genau an diesem Tag werde ich meine Rechtsschrift elektronisch einreichen. Daher ist es wichtig, dass sämtliche Unterschriftenbögen der Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner vor diesem Datum bei mir eintreffen, am besten in der Form einer pdf-Datei und per E-Mail. Später eingetroffene Unterschriften können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Unterschriftenbogen kann hier heruntergeladen werden.

An dieser Stelle möchte ich auch auf eine Petition von «Team Freiheit» aufmerksam machen, mit welcher gefordert wird, dass die Zahlungen der Schweiz an die UNRWA eingestellt werden. Unter diesem Link findet ihr die Unterschriftenaktion. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich bin kein Mitglied von «Team Freiheit». Ich unterstütze allerdings diese Petition ohne jeden Vorbehalt.

Die Ausarbeitung einer Popularbeschwerde und einer Replik ist recht aufwendig und beim Verfahren vor der UBI werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Daher bitte ich Sie, meine Arbeit mit einer Spende zu unterstützen. Zahlungen sind einerseits möglich durch eine Banküberweisung und andererseits mit TWINT. Ich bin für jede Spende unabhängig von deren Höhe dankbar.

«Es gibt Dinge, für die es sich lohnt, eine kompromisslose Haltung einzunehmen», sagte einmal Dietrich Bonhoeffer. Dieser Satz soll mein Motto bei meinem bevorstehenden Kampf gegen die SRG und die UNRWA sein.

Ich bedanke mich für die Unterstützung.

RA lic.iur. Emrah Erken, LL.M.

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